Lernmittelausleihe
Informationen zum Ausleihverfahren
Das Albert-Einstein-Gymnasium bietet den Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 11 an, den Großteil der Lernmittel gegen Zahlung eines Entgeltes auszuleihen.
Die Teilnahme an diesem Ausleihverfahren ist für die Erziehungsberechtigten freiwillig und muss für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich für das Verfahren anmeldet und das Entgelt nicht termingerecht überweist, verpflichtet sich, die Lernmittel auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Bisher haben sich fast alle Eltern am Mietverfahren der Schulbücher beteiligt.
Um den erheblichen Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, hat sich die Schule für die „Paketausleihe“ entschieden. Hierzu gehören alle für den entsprechenden Jahrgang vorgesehenen Lernmittel. Ausgeschlossen sind Literatur, Lektürehefte und Atlanten. Keine Berücksichtigung finden Lernmittel, die auch privat genutzt werden können, wie z.B. Wörterbücher, Formelsammlungen, Grammatiken und Nachschlagewerke, des Weiteren Arbeitshefte, in die Eintragungen vorgenommen werden und Lernmittel für den wahlfreien Unterricht.
Ab dem Schuljahr 2018/19 wird die Schulbuchausleihe online über IServ abgewickelt. Eine ausführliche Erläuterung zur Teilnahme findet sich im Abschnitt über die Anmeldung zum Ausleihverfahren.
Unter Berücksichtigung der Erlasse entscheidet der Schulleiter über die Grundsätze der Ausgestaltung der entgeltlichen Ausleihe und teilt diese rechtzeitig den Vertretern der Erziehungsberechtigten mit.
Hinweise für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Ablauf des Ausleihverfahrens
Die Schule entscheidet, welche Schulbücher und sonstigen Lernmittel im folgenden Schuljahr benutzt werden.
Etwa sechs bis acht Wochen vor dem Schuljahresende wird die Anmeldung für die Schulbuchausleihe für ca. 3 Wochen freigeschaltet. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie sich entscheiden, ob Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchten und sich verbindlich anmelden.
Entscheiden Sie sich gegen die Ausleihe, sind Sie verpflichtet, alle Lernmittel selbst zu kaufen, so dass sie zum Schuljahresbeginn vorhanden sind. Die Liste der zu beschaffenen Schulbücher können Sie ebenso wie deren Anschaffungskosten bei IServ einsehen.
Bedenken Sie, dass hin und wieder nur Neuauflagen im Buchhandel zu erhalten sind, während im Unterricht mit einer älteren Auflage gearbeitet wird.
Wir machen Sie nachdrücklich darauf aufmerksam, dass es kein Mahnverfahren mehr geben wird, d.h. dass nur bei fristgerechtem Eingang des Geldbetrages eine Teilnahme am entgeltlichen Ausleihverfahren möglich ist.
Anmeldung zum Ausleihverfahren
Hier gelangen Sie zur Anmeldung. Sie benötigen dafür keinen IServ-Account.
Das Verfahren wird in der Anleitung, die Sie am Seitenende finden, ausführlich beschrieben.
Höhe des individuellen Rechnungsbetrages
Das Entgelt wird von der Schule festgesetzt und berechnet sich aus einer Mischkalkulation für die Jahrgänge 5 und 6, 7 bis 10 bzw. den Jahrgang 11 und beträgt mindestens 33 Prozent des Ladenpreises und soll 40 Prozent nicht überschreiten. An unserer Schule liegen die Prozentzahlen im unteren Bereich.
Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern ist der Rechnungsbetrag für jedes Kind um 20% ermäßigt.
Bedingung hierfür ist aber die vollständige Angabe zu den anderen schulpflichtigen Kindern (Name, Vorname, Geburtsdatum, besuchte Schule, besuchte Klasse).
Ausleihe ohne Entgelt
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem:
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
- Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
- Asylbewerberleistungsgesetz
Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Berechtigung zur unentgeltlichen Ausleihe nachweisen. Bitte reichen Sie dazu eine Kopie des Leistungsbescheides oder eine Kopie der Bescheinigung des Leistungsträgers (jeweils bitte nur die erste bzw. zweite Seite, auf der die Namen aufgeführt sind!) im Sekretariat ein.
Falls der erforderliche Nachweis von Ihnen nicht vorgelegt wird, entscheiden Sie sich damit, die Lernmittel kostenpflichtig zu entleihen oder diese auf eigene Kosten zu beschaffen.
Bücherausgabe
Schülerinnen und Schüler, die an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen und das Entgelt fristgerecht bezahlt haben, erhalten an den ersten Unterrichtstagen des neuen Schuljahres durch die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer ihre Bücher.
Nach Erhalt der Lernmittel sind diese sofort auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unter Vorlage des Buches unverzüglich der Schule (Klassenlehrerin/ Klassenlehrer/ Fachlehrer) mitgeteilt werden.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass nicht nur neue Schulbücher ausgeliehen werden, sondern auch solche aus unserem bisherigen Lernbuchbestand, die die üblichen Abnutzungserscheinungen aufweisen können!
Bücherrückgabe bzw. Beschädigung der ausgeliehenen Bücher
Die ausgeliehenen Lernmittel müssen zu einem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt (einige Tage vor den Sommerferien) in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. Das Einsammeln erfolgt wieder durch die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer.
Neu entstandene Beschädigungen bzw. der Verlust einzelner Bücher sind umgehend bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder gleich bei Herrn Wegener zu melden. Es müssen in diesen Fällen entsprechende Zahlungen geleistet werden.
Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.
Wiederholung eines Jahrganges
Wenn noch nicht sicher ist, ob eine Schülerin/ ein Schüler eine Klasse wiederholen muss, wird ganz normal ein Antrag für die entgeltliche Schulbuchausleihe für das kommende Schuljahr gestellt.
Der schon überwiesene Ausleihpreis wird dann nach der endgültigen Entscheidung verrechnet (unterschiedliche Paketpreise) oder bei eventueller Abmeldung zurückerstattet.
Verlassen der Schule
Schülerinnen und Schüler, die die Schule während eines Schuljahres verlassen, erhalten, nach vollständiger Rückgabe der nicht beschädigten Schulbücher, das Ausleihgeld anteilig zurück.
Schulbuchausleihe für die zukünftige Jahrgangsstufe 5
Die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder für das zukünftige Schuljahr am Albert-Einstein-Gymnasium anmelden, können bereits am Ausleihverfahren teilnehmen (siehe Anmeldung ohne den IServ-Account ihres Kindes). Bei nicht termingerechter Überweisung des Ausleihbetrages können die Bücher nicht ausgegeben werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
O. Wegener (Ausgabe und Rückgabe der Schulbücher)
T. Buchholtz (Organisation und Rechnungswesen)